Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leadhero24 – ein Angebot der KMO Digital Ventures EOOD
Stand: August 2026
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der KMO Digital Ventures EOOD mit Sitz in Sofia, Bulgarien (USt-IdNr. BG208619490), die unter der Marke „Leadhero24" auftritt – nachfolgend „Leadhero24" – und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde"). Die vollständigen Anbieterangaben nach § 5 DDG finden Sie im Impressum.
(2) Leadhero24 erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Leadhero24 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform oder durch eine Auftragsbestätigung von Leadhero24 zustande. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungen
(1) Leadhero24 plant, richtet ein, betreibt und optimiert Suchmaschinenwerbekampagnen (Google Ads) mit dem Ziel, Anfragen für den Kunden zu gewinnen. Dazu gehören das Einrichten des Conversion- und Anruf-Trackings, die Benachrichtigung über eingehende Anfragen und der Zugang zu einem Online-Reporting („Dashboard"). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Die Erstellung von Landingpages oder Websites ist nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht gesondert vereinbart.
(3) Der Vertrag ist ein Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB). Leadhero24 schuldet die fachgerechte Erbringung der Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Ein bestimmter Umsatz, eine bestimmte Zahl von Anfragen oder ein bestimmter Preis pro Anfrage werden nicht geschuldet, soweit sich aus § 7 oder aus einer ausdrücklichen Vereinbarung nichts anderes ergibt.
(4) Leadhero24 darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen.
(5) Eine Exklusivität für bestimmte Branchen, Gebiete oder Suchbegriffe besteht nur, soweit sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
§ 3 Werbebudget, Google-Ads-Konto, Rufnummern
(1) Das Werbebudget ist nicht im Honorar enthalten. Der Kunde zahlt es unmittelbar an Google und hinterlegt dafür ein eigenes Zahlungsmittel. Die Höhe wird im Angebot vereinbart; der Kunde stellt das Budget während der Vertragslaufzeit bereit.
(2) Das Google-Ads-Konto bleibt in der Inhaberschaft des Kunden, Leadhero24 erhält lediglich einen Verwaltungszugriff. Sämtliche Kampagnen-, Anzeigen- und Leistungsdaten stehen dem Kunden zu und verbleiben nach Vertragsende bei ihm. Leadhero24 entfernt den eigenen Zugriff auf Anforderung, spätestens 14 Tage nach Vertragsende.
(3) Für das Verhältnis zwischen Kunde und Google gelten ausschließlich die Bedingungen und Richtlinien von Google. Auf deren Entscheidungen – etwa Anzeigenablehnungen, Kontosperrungen oder Preise – hat Leadhero24 keinen Einfluss.
(4) Rufnummern für das Anruf-Tracking werden von Leadhero24 bzw. deren Dienstleistern bereitgestellt und bleiben deren Rufnummern; ein Anspruch auf Übertragung besteht nicht. Nach Vertragsende bleibt eine solche Rufnummer noch 30 Tage auf eine vom Kunden benannte Nummer weitergeleitet. Den Zugang zum Dashboard hält Leadhero24 ebenfalls noch 30 Tage bereit, damit der Kunde seine Daten exportieren kann.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig bereit, insbesondere zum Google-Ads-Konto und zur beworbenen Website. Er benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und reagiert auf Rückfragen und Freigaben innerhalb von drei Werktagen.
(2) Der Kunde sorgt dafür, dass eingehende Anfragen zeitnah bearbeitet und Anrufe während der angegebenen Geschäftszeiten entgegengenommen werden. Die Verwertung der Anfragen obliegt allein ihm.
(3) Der Kunde verändert, pausiert oder löscht die Kampagnen nicht eigenmächtig und nimmt an der beworbenen Website oder am Tracking keine Änderungen vor, die die Messbarkeit oder Erreichbarkeit beeinträchtigen, ohne Leadhero24 vorher zu informieren.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass die beworbene Website erreichbar ist und über Impressum, Datenschutzerklärung und – soweit erforderlich – eine wirksame Einwilligungslösung für Cookies und Tracking verfügt.
(5) Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend; Leadhero24 ist für hieraus entstehende Verzögerungen nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, wobei sich Leadhero24 ersparte Aufwendungen anrechnen lässt.
§ 5 Vergütung, Zahlung
(1) Die Vergütung ist ein monatliches Pauschalhonorar in der im Angebot vereinbarten Höhe, gegebenenfalls zuzüglich einer einmaligen Einrichtungsgebühr. Sie wird zu Beginn des Abrechnungsmonats im Voraus in Rechnung gestellt und ist innerhalb von sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Rechnungen werden per E-Mail übermittelt.
(2) Für den Zeitraum zwischen Vertragsschluss und dem Beginn der Mindestlaufzeit sowie bei einer Beendigung im Laufe eines Monats wird anteilig nach Kalendertagen abgerechnet.
(3) Alle Preise verstehen sich netto. Da Leadhero24 ihren Sitz in Bulgarien hat, gilt für Kunden aus anderen EU-Mitgliedstaaten das Reverse-Charge-Verfahren: Die Steuerschuld geht auf den Kunden über (Art. 44, 196 MwStSystRL; für Kunden in Deutschland § 3a Abs. 2 UStG i. V. m. § 13b UStG). Der Kunde teilt Leadhero24 eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit. Liegen die Voraussetzungen des Reverse-Charge-Verfahrens nicht vor, darf Leadhero24 die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer zusätzlich berechnen und Rechnungen entsprechend korrigieren.
(4) Bei Zahlungsverzug kann Leadhero24 Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Dauert der Verzug länger als 14 Tage, darf Leadhero24 die Leistungen nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum Zahlungseingang aussetzen; der Vergütungsanspruch bleibt unter Anrechnung ersparter Aufwendungen bestehen. Ansprüche aus § 7 entfallen für Zeiträume, in denen die Leistung aus diesem Grund ausgesetzt war.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(6) Leadhero24 darf das Honorar frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal jährlich mit sechs Wochen Ankündigungsfrist in Textform anpassen. Bei einer Erhöhung um mehr als 5 % kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen.
§ 6 Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss. Kampagnen-Aktivierung ist der Tag, an dem die erste Kampagne im Konto des Kunden erstmals ausgeliefert wird; Leadhero24 teilt diesen Tag in Textform mit.
(2) Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate ab dem ersten Tag des auf die Kampagnen-Aktivierung folgenden Monats, spätestens jedoch ab dem ersten Tag des zweiten auf den Vertragsschluss folgenden Monats. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an hallo@leadhero24.de).
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt beiden Seiten unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für Leadhero24 insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit mehr als einer Monatsvergütung in Verzug ist, seinen Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommt oder rechtswidrige Inhalte bewerben lässt; für den Kunden insbesondere, wenn Leadhero24 die vereinbarte Betreuung trotz Fristsetzung wiederholt nicht erbringt.
(5) Die Parteien sind sich einig, dass Gegenstand des Vertrages standardisierte, laufend wiederkehrende Betreuungsleistungen sind und kein Dienstverhältnis über Dienste höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden. Ein Kündigungsrecht nach § 627 BGB besteht nicht.
(6) Ist die Leistungserbringung aus von Leadhero24 nicht zu vertretenden Gründen – etwa Kontosperrung durch Google oder höhere Gewalt – länger als 14 aufeinanderfolgende Tage unmöglich, ruhen die Hauptleistungspflichten für die Dauer der Störung. Das Honorar wird für diesen Zeitraum anteilig nicht geschuldet; Mindestlaufzeit und Garantiezeitraum verlängern sich entsprechend. Dauert die Störung länger als 60 Tage, kann jede Partei kündigen.
§ 7 Leistungsgarantie
(1) Leadhero24 garantiert, dass während der Mindestlaufzeit nach § 6 Abs. 2 (nachfolgend „Garantiezeitraum") mindestens ein Lead im Sinne von Absatz 2 zustande kommt. Ist im Angebot eine bestimmte Anzahl von Leads zugesagt, gilt diese Zusage anstelle von Satz 1.
(2) Als Lead gilt eine über das eingerichtete Formular eingegangene Anfrage mit gültigen Kontaktdaten oder ein über die getrackte Rufnummer eingegangener Anruf von mehr als 60 Sekunden Dauer. Nicht als Lead gelten offensichtliche Spam-Einsendungen, Werbe- und Verkaufsanrufe sowie Bewerbungen. Mehrfache Kontaktaufnahmen derselben Person innerhalb von 30 Tagen zählen als ein Lead.
(3) Grundlage der Zählung sind die Daten des eingerichteten Trackings. Leadhero24 stellt die Rohdaten auf Anforderung zur Verfügung; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die erfasste Zahl unzutreffend ist.
(4) Wird die Garantie nicht erfüllt, erstattet Leadhero24 das für den Garantiezeitraum gezahlte Honorar innerhalb von 14 Tagen nach berechtigter Geltendmachung. Ausgenommen sind das an Google gezahlte Werbebudget und eine etwaige Einrichtungsgebühr. Weitergehende Ansprüche aus der Nichterfüllung der Garantie bestehen nicht; die Haftung nach § 10 Abs. 1 bleibt unberührt.
(5) Die Garantie entfällt, soweit einer der folgenden Umstände vorliegt und für das Ausbleiben von Leads ursächlich oder mitursächlich war; unerhebliche Abweichungen bleiben außer Betracht: der Vertrag wurde nicht über den vollen Garantiezeitraum durchgeführt; das vereinbarte Werbebudget wurde nicht durchgehend bereitgestellt; der Kunde ist seinen Mitwirkungspflichten nach § 4 nicht nachgekommen; die Kampagnen wurden vom Kunden verändert, pausiert oder gelöscht; das Tracking war nicht durchgehend funktionsfähig.
(6) Der Anspruch ist innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Garantiezeitraums in Textform geltend zu machen; danach ist er ausgeschlossen.
§ 8 Rechte, Inhalte, Freistellung
(1) An den für ihn erstellten Werbemitteln, Anzeigentexten und Kampagnenstrukturen erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung ein unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht für die eigenen betrieblichen Zwecke; § 3 Abs. 2 bleibt unberührt. An Konzepten, Vorlagen, Skripten und sonstigem Know-how, das Leadhero24 unabhängig vom Einzelauftrag entwickelt hat, verbleiben die Rechte bei Leadhero24; es darf auch für andere Kunden eingesetzt werden.
(2) Vom Kunden bereitgestellte Inhalte bleiben in seinem Rechtebestand; er räumt Leadhero24 das Recht ein, sie im Rahmen des Vertragszwecks zu nutzen.
(3) Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit seiner Angaben, Werbeaussagen und Preisangaben verantwortlich. Leadhero24 ist nicht verpflichtet, diese auf wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Der Kunde stellt Leadhero24 von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten durch seine Inhalte oder die beworbenen Leistungen erhoben werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 9 Vertraulichkeit, Datenschutz, Referenzen
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei – insbesondere Geschäftszahlen, Kundendaten und Kampagnendaten – vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke dieses Vertrages, auch über das Vertragsende hinaus. Ausgenommen sind öffentlich bekannte Informationen und solche, die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
(2) Soweit Leadhero24 personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet – etwa Anfragedaten aus dem Formular oder Anruf-Tracking-Daten –, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Verantwortlicher für die Daten der gewonnenen Interessenten ist der Kunde.
(3) Leadhero24 darf den Kunden unter Nennung von Firmenname und Logo sowie mit anonymisierten Leistungszahlen als Referenz benennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; die Nennung wird dann innerhalb von 14 Tagen entfernt.
§ 10 Haftung
(1) Leadhero24 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Leadhero24 nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf die Summe der in den letzten zwölf Monaten gezahlten Nettovergütung, mindestens jedoch auf 10.000 EUR je Schadensfall.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Anfragen und mittelbare Schäden. Der Erstattungsanspruch aus § 7 bleibt unberührt.
(4) Leadhero24 haftet nicht für Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs, insbesondere für Änderungen von Richtlinien, Algorithmen oder Preisen bei Google, für Kontosperrungen sowie für Ausfälle der Website oder Infrastruktur des Kunden.
(5) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Leadhero24.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, Deutschland. Leadhero24 ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen in Textform erfolgen. Der Vorrang individueller Vertragsabreden nach § 305b BGB bleibt unberührt.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
